ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ÖAMTC Mobilitätspark Kärnten
Stand Oktober 2023
Präambel
Der ÖAMTC Mobilitätspark Kärnten ist eine Einrichtung des ÖAMTC Kärnten. Er dient der Förderung der Verkehrssicherheit und leistet einen Beitrag zur Senkung der Unfallzahlen.
Der Mobilitätspark dient vorrangig der kostenlosen Abhaltung von Kinder- und Jugendverkehrserziehungsaktionen und darüber hinaus Kooperationspartnern zur Durchführung von Kursen, Schulungen und Ausbildungen.
Angeboten werden durch Instruktoren des ÖAMTC geleitete Kurse wie „Hallo Auto“, „Das kleine Straßen 1x1“, „Das 1x1 der Erstversorgung“, „Gesunde Jause“, „Vorbereitung für die Fahrradprüfung“ usw.
1. Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle schriftlichen, telefonischen, online und mündlich vor Ort durchgeführten Buchungen und werden mit jeder Buchung integraler Vertragsbestandteil. Änderungen der AGB behalten wir uns vor.
Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus unserer Buchungsbestätigung. Nebenabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Eine Nutzung des Mobilitätsparks außerhalb der vertraglich vereinbarten Leistung ist unzulässig.
2. Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrages an. Ihre Anmeldung kann schriftlich, mündlich (vor Ort) oder im Fernabsatz (telefonisch oder Internet) erfolgen. Die Anmeldung erfolgt unter Bekanntgabe der voraussichtlichen Teilnehmeranzahl. Der Anmelder versichert die Zustimmung der Teilnehmer bzw. der Erziehungsberechtigten, soweit sie nicht ohnehin gesetzlich oder rechtsgeschäftlich vorliegt. Der Vertrag kommt mit unserer Annahme in Form einer Buchungsbestätigung zustande.
3. Benutzungsbedingungen
Am Gelände des Mobilitätsparks gilt die Straßenverkehrsordnung. Den Anweisungen der Instruktoren ist zwingend Folge zu leisten. Andere gesetzliche oder vertragliche Aufsichtspflichten, insbesondere die Aufsichtspflicht von Lehrpersonen nach § 51 SchUG, bleiben während der Nutzung des Areals unberührt.
Die gesamte Anlage und das Mobiliar sind schonend und pfleglich zu behandeln. Rauchen ist am gesamten Areal verboten. Müll ist in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Festgestellte bzw. verursachte Beschädigungen oder Gebrechen sind unverzüglich den ÖAMTC-Mitarbeitern zu melden.
Zur Wahrung des Hausrechts und zur Beweissicherung im Falle von Straftaten wird das gesamte Außenareal durchgehend videoüberwacht. Rechtsgrundlage der Videoüberwachung ist Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO. Das berechtigte Interesse ergibt sich aus den vorgenannten Zwecken. Videoaufzeichnungen werden für längstens 72 Stunden gespeichert.
Verantwortlicher ist der Kärntner Automobil- und Touring Club (ÖAMTC Kärnten), Alois-Schader-Straße 11, 9020 Klagenfurt.
Weitere Hinweise zum Datenschutz (insbesondere zu Ihren Rechten) sowie Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten finden Sie unter www.oeamtc-kaernten.at/datenschutz.
4. Haftung
Während der Durchführung von ÖAMTC- geleiteten Schulungen ist der Mobilitätspark über eine Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden abgesichert. Für Schäden jedweder Art und Ursache an abgestellten Fahrzeugen oder versperrten Vermögensgegenständen übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, der Schaden wurde nachweislich durch Mitarbeiter des ÖAMTC grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
Kooperationspartner, welche den Mobilitätspark zur selbständigen Durchführung von Schulungen, Ausbildungen oder Kursen nutzen, haften selbst für Sach- und Personenschäden die dem ÖAMTC oder den Teilnehmern bei der Durchführung dieser entstehen. Eine Haftung des ÖAMTC wird in solchen Fällen auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von ÖAMTC Mitarbeitern beschränkt.
Im Rahmen des gesetzlichen Schadenersatzrechts können auch Teilnehmer für Schäden haftbar gemacht und zur Entschädigung verpflichtet werden.
5. Anfertigen von Audio/Videoaufzeichnungen
Die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen ist zulässig. Im Falle einer Veröffentlichung ist auf die allfällig erforderliche Einholung einer Zustimmung der abgebildeten Personen zu achten.
6. Stornobedingungen
Die Durchführung der Kinder- und Jugendverkehrserziehungsaktionen erfolgt kostenlos.
Zur Gewährleistung eines optimalen Personal- und Ressourceneinsatzes ist ein Rücktritt vor Beginn der Veranstaltung unverzüglich dem Mobilitätspark bekannt zu geben. Bei Absagen bis 14 Tage vor dem gebuchten Termin erfolgt keine Verrechnung von Stornogebühren. Im Falle einer nicht fristgerechten Absage (innerhalb von 14 Tagen vor Termin), wird eine Aufwandsentschädigung und Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 100,- in Rechnung gestellt.
7. Absagen seitens ÖAMTC
Der Mobilitätspark behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen (z.B. extreme/gefährdende Wetterverhältnisse, zu geringe Teilnehmerzahl, Ausfall von Instruktionspersonal, usw.) Buchungen zu verschieben oder abzusagen. Aus einer Absage sind keine Ansprüche oder Schadenersatzforderungen gegen den Mobilitätspark abzuleiten.